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Verträge online kündigen: Neues Gesetz zur Online-Kündigung von Verträgen

Wer Verträge online kündigen wollte, hatte in der Vergangenheit oft ein Problem, denn kaum ein Anbieter sah diese Form der Vertragskündigung vor. Das ist jetzt anders — gesetzlich.

Wenn Kunden Verträge online abschließen können, müssen sie diese auch online kündigen können. Wir verraten, worauf Anbieter jetzt achten müssen.

Verträge online kündigen — die Option muss verfügbar sein

Es ist dem Verbraucherschutz schon lange ein Dorn im Auge, dass unzählige Anbieter und Dienstleister ihren Kunden die Möglichkeit gegeben haben, online einen Vertrag abzuschließen, ihn aber nicht online zu kündigen. Stattdessen hieß es oft, eine Vertragskündigung müsse schriftlich per Post erfolgen. Dadurch entstanden Kosten und Hürden für Verbraucher, die laut Verbraucherschutz beseitigt werden mussten.

Und genau das wurde jetzt mit einem neuen Gesetz zur Online-Kündigung getan. Es gilt die einfache Regel: Kunden müssen ihre Verträge online kündigen können, wenn sie sie auch online abschließen konnten. Die Idee dahinter ist, dass sowohl die Unterzeichnung als auch die Kündigung eines Vertrags gleich einfach (oder schwierig) durchzuführen sein müssen.

Für unzählige Dienstleister und Anbieter von Abos oder Ähnlichem bedeutet dies dringenden Handlungsbedarf. Wer glaubt, auf den „Abbrechen-Knopf“ verzichten zu können, muss unangenehme Folgen befürchten.

zu sehen ist ein Mann, der händisch einen ausgedruckten Vertrag unterschreibt. Es geht um das neue Gesetz für den Kündigungsbutton bei Online-Kündigung. Bild: Unsplash/Scott Graham

Eine ausschließliche schriftliche Kündigung des Vertrags ist nicht mehr zulässig, wenn der Vertrag online abgeschlossen werden könnte. Bild: Unsplash/Scott Graham

Neues Gesetz zur Online-Kündigung von Verträgen

Zunächst eine wichtige Information für Betreiber von Plattformen, auf denen Nutzer ihre Verträge online abschließen können: Wer sich nicht an die neuen gesetzlichen Anforderungen hält, gibt seinen Kunden das Recht, im schlimmsten Fall fristlos zu kündigen.

Für das neue Gesetz, das unter der ehemaligen Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz Christine Lambrecht eingeführt wurde, hat die Regierung den Paragraphen 312k im Bürgerlichen Gesetzbuch geändert. Das verpflichtet übrigens nicht nur Webseitenbetreiber, sondern auch Apps, für die Verträge oder Abos abgeschlossen werden können.

Wenn ein Vertrag online abgeschlossen werden kann, muss es daher auch möglich sein, ihn online zu kündigen. Kündigungserfordernisse, wie zum Beispiel, dass eine Kündigung nur schriftlich, telefonisch oder in einem bestimmten Formular erfolgen kann, sind daher nicht mehr zulässig. Hinweis: Diese Formulare können natürlich weiterhin angeboten werden, sofern es auch (!) Es gibt eine Online-Kündigungsschaltfläche.

Verträge online kündigen — Kündigungsbutton erforderlich

Wie eingangs erwähnt, betrifft die Gesetzesänderung alle Anbieter und Dienstleister, die es ihren Kunden ermöglichen, Verträge online abzuschließen. Es geht also — rechtlich korrekt benannt — um „vergütete Dauerschuldverhältnisse“. Dies bedeutet, dass alle Verträge und Abos betroffen sind, die über einen längeren Zeitraum laufen und die wiederkehrende Leistungen zu einem festen Betrag/einer festen Gebühr berechnen.

Beispiele hierfür sind: Mitgliedschaften in Vereinen, Clubs oder auch im Fitnessstudio, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, Konten bei Musik- oder TV-Streaming-Anbietern. Verträge mit Banken oder anderen Finanzdienstleistern sowie Miet- und Arbeitsverträge sind von dem neuen Gesetz nicht betroffen, obwohl letztere in der Regel sowieso nie online abgeschlossen werden können und daher nicht den Anforderungen entsprechen.

einem ausgedruckten Vertrag. im Artikel geht es um das neue Gesetz, mit dem Nutzer Verträge online kündigen können. Bild: Unsplash/Kelly Sikkema

Verträge online kündigen — das ist jetzt auch mit einem Smartphone möglich. Bild: Unsplash/Kelly Sikkema

Kündigungsschaltfläche — Voraussetzungen, um Verträge online kündigen zu können

Der sogenannte Kündigungsbutton muss für den Nutzer zunächst leicht zu finden sein. Anbieter, die die entsprechende Unterseite irgendwo auf ihrer Webplattform „verstecken“ wollen, müssen Sanktionen befürchten.

Die Grauzone, wenn es um die Auffindbarkeit geht, ist jedoch immer noch relativ groß. Experten und Juristen gehen davon aus, dass zum Beispiel die Frage, ob der Button oder die Unterseite, die ihn enthält, von der jeweiligen Homepage aus gut sichtbar oder verlinkt sein muss, die Gerichte auch in Zukunft beschäftigen wird.

Online-Vertragskündigung ohne Login-Daten

Andererseits ist die Verpflichtung zur eindeutigen Identifizierung unbestreitbar. Auf der Schaltfläche muss zum Beispiel „Vertrag jetzt kündigen“ oder ähnliches stehen. Ebenfalls wichtig: Es ist nicht erlaubt, den Abbrechen-Button erst anzuzeigen, wenn sich der Benutzer mit seinen Zugangsdaten angemeldet hat. Dies soll Verbraucher schützen, die ihre Anmeldedaten verloren oder vergessen haben.

Um dem Betreiber jedoch unnötigen Aufwand zu ersparen, ist auch eine „Zwitter-Lösung“ zulässig. Das bedeutet: Der Standard fordert Sie zur Eingabe von Anmeldedaten auf, für Benutzer ohne diese steht jedoch ein separates Formular zur Verfügung, in dem Name, Adresse usw. manuell eingegeben werden können.

Schritte und Informationsanforderungen für die Kündigungsschaltfläche

Für Betreiber ist es eine gute Idee, den Prozess der Online-Vertragskündigung in mehrere Schritte zu unterteilen. Zunächst melden Sie sich an oder geben alternativ manuell die personenbezogenen Daten ein, anhand derer der entsprechende Vertrag zugeordnet werden kann.

Als Nächstes sollte der Benutzer in der Lage sein, das genaue Kündigungsdatum auszuwählen. Bei mehreren Verträgen muss der Kunde natürlich auch wählen können, welchen Vertrag er kündigen möchte. Nach Abschluss der Online-Stornierung sollten Informationen darüber bereitgestellt werden, wann und wie der Kunde eine Stornierungsbestätigung erhält.

zu sehen sind eine Frau und ein Mann, die sich in einem Büro über dem Schreibtisch die Hand geben, weil ein Vertrag abgeschlossen wurde. Bild: Pexels/Sora Shimazaki

Verträge mit Banken sind vom neuen Kündigungsknopf-Gesetz ausgenommen. Bild: Pexels/Sora Shimazaki

Online-Vertragskündigung sollte Verbraucher schützen

Es steht außer Frage, dass das Gesetz aus Verbrauchersicht eine positive Entwicklung ist. Aus Sicht vieler Anbieter ist dies nicht garantiert. Denn ob Telefon- und Internetanbieter oder Tageszeitungen: Viele Dienstleister und Einzelhändler nutzten die bisherige Lücke, um ihre Terminierungsentgelte so niedrig wie möglich zu halten. Oft einfach, weil die Kündigungsaufforderung des Nutzers aufgrund des vermeintlich hohen Aufwands schnell wieder vergessen wurde. Es macht natürlich einen Unterschied, ob ein Nutzer in dem Moment, in dem er darüber nachdenkt, schnell kündigen kann und vielleicht sogar nur mit seinem Handy unterwegs ist oder das Projekt aufgrund von Anforderungen wie gedruckten Formularen und Mailings erst einmal verschieben muss.

Andererseits hatten Anbieter, die beispielsweise in einem „persönlichen“ Gespräch zur telefonischen Kündigung verpflichtet waren, durch neue Konditionen oder spezielle Rückgabeangebote dennoch die Möglichkeit, Kunden zum Bleiben zu bewegen. Natürlich nur, es sei denn, der Kunde hat seinen Kündigungsplan irgendwann aufgrund der Länge der Telefonwarteschlange aufgegeben.

Digitales Vertragsmanagement erleichtert die Bearbeitung von Online-Stornierungen

Das neue Gesetz, das es Verbrauchern ermöglicht, ihre Verträge online zu kündigen, kann zu höheren Kosten für die Anbieter führen. Zum Beispiel, wenn die online eingegangenen Stornierungen manuell erfasst und von einzelnen Mitarbeitern bearbeitet werden müssen. Unser Tipp für betroffene Unternehmen: Nutzen Sie digitales Vertragsmanagement mit entsprechenden Schnittstellen.

Wir beraten Sie gerne zu den passenden Lösungen.


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