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Corona-Regulierung am Arbeitsplatz: Arbeitsminister beendet Regulierung vorzeitig

Die Corona-Verordnung am Arbeitsplatz begleitet Unternehmen aller Größen und Branchen inzwischen schon sehr lange. Aber jetzt ist das offizielle Ende beschlossen. Noch früher als geplant.

Wir verraten nun im Detail, was die Entscheidung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Detail bedeutet.

Ende der Corona-Verordnung am Arbeitsplatz

Aufgrund der zunehmenden Immunität in der Bevölkerung hat Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, beschlossen, die Corona-Verordnung am Arbeitsplatz nicht nur nicht zu verlängern, sondern sogar vorzeitig zu beenden. Und auch mit seiner Wahrnehmung der aktuellen Gefahrensituation ist er nicht allein: Vor einigen Wochen haben sowohl der Charité-Chefvirologe Christian Drosten als auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Pandemie für beendet erklärt. Vor allem die offizielle Stellungnahme von Karl Lauterbach kam für viele Menschen unerwartet.

Covid gilt nun offiziell „nur“ als endemisch, sodass viele Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz nicht mehr notwendig sind. Als letzte Bastion wurde kürzlich auch die (FFP2) Maskenpflicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn ab dem 1. Februar 2023 verhängt. Nur einen Tag später gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Ein Mann arbeiten wegen der Pflicht zum Home Office zuhause. Nun endet die Corona-Verordnung am Arbeitsplatz. Bild: Pexels/Vlada Karpovich

Die Pflicht, von zu Hause aus zu arbeiten, gehört schon lange der Vergangenheit an, und nun folgt der Rest der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Bild: Pexels/Vlada Karpovich

Corona-Arbeitsschutzverordnung abgeschafft

Während viele Menschen im März 2020 wahrscheinlich noch dachten, dass Corona in nur wenigen Wochen vorbei sein würde, spitzte sich die Situation sehr schnell und extrem heftig zu. Nicht immer aufgrund explodierender Infektionszahlen (wir erinnern uns an den ersten Lockdown), aber zumindest politisch. Irgendwann folgte die sogenannte Corona-Verordnung am Arbeitsplatz, die Unternehmen stark in die Pflicht nahm. Von der Sicherstellung größtmöglicher Abstände über die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln bis hin zur Dokumentation der wöchentlichen Testergebnisse für alle Mitarbeiter und der Erstellung eines Hygienekonzepts — viele Bestandteile der Regelung verursachten plötzlich organisatorische Kosten.

Unabhängig davon, ob und wie viele Unternehmen die Maßnahmen heute noch umsetzen: Die offizielle Frist für die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist nun der 2. Februar 2023. Und seien wir ehrlich: Es war an der Zeit, nicht wahr?

Im Büro sind keine Corona-Schutzmaßnahmen mehr notwendig

Während die umstrittene Home-Office-Pflicht bereits im Frühjahr 2021 fiel, ist nun das Ende aller anderen Maßnahmen erreicht. Bundesarbeitsminister Heil sagte der dpa jedoch, dass die „Vorkehrungen insbesondere in den Hochphasen der Pandemie wichtige Dienste erbracht haben“. Er betonte auch: „Dank der umfangreichen Schutzmaßnahmen konnten Infektionen im Unternehmen verhindert und Arbeits- und Produktionsausfälle vermieden werden“.

Die Situation ist jetzt jedoch anders. Ein großer Teil der Bevölkerung ist inzwischen weitgehend immunisiert, und auch die Zahl der täglichen Neuinfektionen sinkt. „Bundesweit einheitliche Anforderungen an den betrieblichen Infektionsschutz sind daher nicht mehr notwendig“, so Heil. Die Corona-Verordnung am Arbeitsplatz wurde zuletzt im Oktober 2022 aktualisiert und war zunächst bis zum 7. April 2023 befristet.

zu sehen ist eine Frau mit Maske an einem Schreibtisch, die eine Videokonferenz hat. Thema ist die nun abgeschaffte Corona-Verordnung am Arbeitsplatz. Bild: Pexels/Edward Jenner

Die Maskenpflicht wurde ebenso abgeschafft wie alle anderen Infektionsschutzmaßnahmen im Büro. Bild: Pexels/Edward Jenner

Home-Office und hybrides Arbeiten — die Folgen der Corona-Pandemie

Keine Frage: Nichts hat die Digitalisierung in Deutschland so beschleunigt wie das Virus. Das Gleiche galt und gilt für flexible Arbeitsmodelle und Telearbeit. Spätestens mit der Einführung der oben genannten Home-Office-Pflicht sahen viele Chefs, dass es auch ohne feste Bürowände geht. Und in einigen Fällen sogar besser als je zuvor.

Und auch wenn sich viele Menschen nach einer langen Entbehrung wieder nach persönlichen Kontakten sehnen, ist die Arbeit von zu Hause aus immer noch sehr beliebt. Allein in Bezug auf die Work-Life-Balance und auch für die Umwelt bietet die Vermeidung langer Arbeitswege sicherlich Vorteile — Corona immer wieder. Berichte zeigen auch, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die Arbeit von zu Hause aus ermöglichen, beliebter und gefragter sind als Arbeitgeber, die auf einer Anwesenheitspflicht bestehen. In diesem Zusammenhang sollte das Auslaufen der Corona-Verordnung am Arbeitsplatz idealerweise keinen Einfluss auf die Regeln für Telearbeit haben.

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